Das Team unserer Kanzlei mit Sitz im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen konzentriert seine anwaltliche Tätigkeit seit vielen Jahren auf die Gebiete
Wir beraten und vertreten schwerpunktmäßig Investoren, Vermieter, Mieter von Gewerbeeinheiten und Immobilienverwaltungsunternehmen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten nicht allein mit unserer juristischen Expertise, sondern immer auch mit einem wirtschaftlichen Ansatz.
Wir
Unsere Beratung im Bank- und Finanzrecht umfasst die vertragliche Dokumentation sämtlicher Formen der Finanzierung (Eigenkapital, Fremdkapital, Mezzanine in ihren jeweils relevanten Gestaltungsformen), einschließlich des Rechts der Kreditsicherheiten.
Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen für Finanzierungen und prüfen gegebenenfalls ob Gründe vorliegen, die Finanzierungsverträge vorzeitig zu beenden.
Zudem bereiten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer Finanzplanungsinstrumente auf die Finanzierungs- oder Restrukturierungsverhandlungen vor und führen diese auf Wunsch für Sie.
Wir beraten Investoren sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Immobilien, sei es in Form
Wir erbringen Leistungen im Vorfeld eines Kaufs, beispielsweise bei der Erstellung und Prüfung eines letter of intent, im Rahmen der Sichtung und Prüfung der Gesellschafts- und Objektunterlagen (Due Diligence). Wir begleiten Sie auch bei der Prüfung und Gestaltung des Kaufvertrags sowie bei den Kaufvertragsverhandlungen.
Sofern erforderlich, beraten und vertreten wir Sie im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrags (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber der anderen Vertragspartei).
Insbesondere im Zuge von Immobilientransaktionen ergeben sich häufig juristische Fragestellungen bezüglich der Rechtsansprüche der in einen Immobilienerwerb involvierten Makler.
Investoren beraten wir im Bereich des Maklerrechts insbesondere bei der Abwehr von Provisionsansprüchen.
Im Wohnraummietrecht (frei finanziert oder öffentlich gefördert) beraten wir Sie umfassend.
Im gewerblichen Mietrecht steht die Gestaltung und das „Leben” des Mietvertrages im Vordergrund. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind hier aufgrund der größeren Vertragsfreiheit immer an die Bedürfnisse der Parteien anzupassen.
Im gewerblichen Mietrecht erbringen wir Beratungsleistungen bei
Im Rahmen unserer Leistungen im Mietrecht unterstützen wir Sie auch beim klassischen Forderungseinzug.
Hierbei
Nach Titulierung der Forderung holen wir bei den zuständigen Behörden Schuldnerverzeichnisauskünfte ein und leiten für Sie – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – das Zwangsvollstreckungsverfahren ein.
Sofern erwünscht, unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners.
OAKWOOD Rechts- anwaltsgesellschaft mbH
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